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ACTA-Abkommen wird durch Gerichtshof geprüft

Die massive Kritik am ACTA-Abkommen hat zur Folge, dass der Text nun vom Europäischen Gerichtshof überprüft werden soll. Damit wird hinterfragt, ob das Abkommen mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

ACTA ist ein Handelspakt, dessen Ziel es ist, Urheberrechte international durchzusetzen und zu überwachen. Allerdings sehen Kritiker in ACTA eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Polen, Tschechien und Deutschland haben das Abkommen bisher nicht unterschrieben und warten auf die Klärung offener Fragen. Der Prozess bis zur Anwendung von ACTA könnte sich dadurch um ein bis zwei Jahre verzögern.

Der zuständige Handelskommissar Karel De Gucht in Brüssel hält ACTA allerdings für richtig. Das geistige Eigentum in Europa müsse auch außerhalb der Europäischen Union geschützt werden können. Damit würden Jobs geschützt, die aufgrund gefälschter und raubkopierter Ware vernichtet würden.

Im Hintergrund aber gehen die Proteste weiter. Hunderttausende gehen in Europa auch in den folgenden Wochenenden auf die Straße, um gegen das Abkommen zu protestieren. Die Gegner des Abkommens behaupten, der Gang zum EuGH sei lediglich eine Hinhaltetaktik, um Zeit zu schinden und die Proteste auszusitzen.

Das internationale Abkommen für den Schutz von geistigem Eigentum wurde unter anderem mit der Schweiz, den USA, Japan und Mexiko ausgehandelt.

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06.03.2012
tk