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Störungen durch LTE

Nachdem bekannt geworden war, dass besonders Funkmikrofone stark unter den verwendeten LTE-Frequenzen leiden, fühlten sich viele Benutzer hintergangen. Die Geräte waren von einem Tag auf den anderen nutzlos und mussten durch neue Geräte ersetzt werden. Auf den Kosten blieben die Kunden bisher sitzen.

Seit dem 15.11.2011 können Besitzer solcher Funkmikrofone aber auf einen Ausgleich hoffen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen eine Richtlinie erlassen, die besagt, dass Sekundärnutzern aufgrund anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten Billigungsleistungen zustehen.

Damit der Kunde diese Billigungsleistung erhalten kann, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein. So muss das Endgerät im Zeitraum zwischen dem 1.01.2006 und dem 31.12.2009 angeschafft worden sein, und zwar zu einem Mindestkaufpreis von 410 Euro. Zudem muss nachgewiesen werden, dass das Gerät tatsächlich nicht mehr genutzt werden kann. Darüber hinaus muss ein Antrag auf Billigungsleistung gestellt werden.

Dies kann der Nutzer auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erledigen. Verfügt er aber über keinen Eigentumsnachweis und keinen Kaufbeleg für das genutzte Gerät, so sieht es leider schlecht aus mit der Billigungsleistung.

Beeilen sollte man sich in jedem Fall. Die Gelder sind beschränkt und reichen nicht für den vollständigen Austausch aller 630.000 genutzten Funkmikrofone.

Weiterführende Links

15.11.2011
tk