Telekommunikationsgesetz überarbeitet | Breitband-Anbieter

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Telekommunikationsgesetz überarbeitet

Das deutsche Bundesgesetz für den Bereich Telekommunikation wurde im Mai 2012 überarbeitet und beinhaltet nun einige für den Verbraucher sinnvolle Neuregelungen. Dazu gehört unter anderem, dass Betreiber von 0180-Nummern darüber informieren müssen, wie hoch die Kosten für ein Gespräch bei Anrufen von einem Handy oder Smartphone sind – bisher bezogen sich die angegebenen Preise immer auf Anrufe aus dem Festnetz. Bei Call-by-Call-Dienstleistungen muss nun zu Beginn eines Telefonats mitgeteilt werden, wie das Telefonat abgerechnet wird.

Wirklich sinnvoll ist auch die Neuregelung für Warteschleifen. Hier haben Anbieter bisher kräftig zugeschlagen und Anrufer oft lange in der Warteschleife hängen lassen. Die Kosten für Warteschleifenminuten sollen aber jetzt deutlich verringert bzw. ganz eingestellt werden. Wer seinen alten Handyvertrag kündigt, um einen neuen abzuschließen und zu nutzen, kann darauf bestehen, die Rufnummer auch dann auf den neuen Vertrag übertragen zu lassen, wenn der alte Vertrag noch läuft.

Bei einem Umzug begann bisher immer das große Hoffen und Bangen, dass sich der Anbieter hinsichtlich einer Vertragskündigung oder Übernahme am neuen Wohnort kulant zeigen würde. Dies ist aber nun gesetzlich geregelt, die vertraglichen Leistungen müssen am neuen Wohnort, wenn möglich, weitergeführt werden. Ist dies nicht möglich, besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Außerdem können Telekommunikationsunternehmen bei einem bestehenden Vertrag die Vertragsdauer nicht neu beginnen lassen, sondern müssen sich am bestehenden Vertrag orientieren.

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18.05.2012
tk