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Vergabeverfahren im Breitbandausbau vor Gericht

Der möglichst schnelle Ausbau des Breitbandnetzes ist eine Aufgabe, deren enorme Wichtigkeit man längst auch in der Politik erkannt hat. Schon im Februar verkündete die Bundesregierung das Ziel, bis Ende 2014 für mindestens drei Viertel der Bevölkerung einen Breitbandzugang zu schaffen. Auf den unteren Verwaltungsebenen arbeitet man auch sehr engagiert darauf hin, diese Vorgabe umzusetzen. Dabei können jedoch auch ganz unerwartete rechtliche Probleme auftauchen – wie etwa die Frage, ob denn bei der Auftragsvergabe in Sachen Breitbanderschließung das formelle Vergaberecht anzuwenden ist.

Das Vergaberecht fordert nämlich, dass die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Ausbau europaweit ausgeschrieben werden. Im Kreis Rhön-Grabfeld hatte man sich nicht an diese Vergabevorschriften gehalten, als es um die Ausschreibung für den Breitbandausbau ging. Das endete sehr schnell in einem Rechtsstreit, denn eine Firma mit dem Namen „Schnell im Netz“ fühlte sich übergangen, als der Auftrag an die Deutsche Telekom ging, und klagte dagegen.

Die Nordbayerische Vergabekammer hatte den Einspruch der Firma zunächst abgewiesen. Anfang März 2011 wurde nun vor dem Oberlandesgericht verhandelt, und zwar über zwei Stunden lang. Eine Entscheidung des Gerichts steht für den 24. März an. Sollte „Schnell im Netz“ Recht bekommen, dürfte sich das nicht nur auf den Rhön-Grabfeld-Kreis, sondern auch auf die Vergabeverfahren für den Breitbandausbau in ganz Bayern auswirken.

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18.03.2011
tk